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BVG-Reform abgelehnt: Rückblick und Ausblick

Die BVG-Reform ist an der Urne gescheitert – der Volksentscheid hat das Vorhaben klar abgelehnt. Gewinner:innen sind insbesondere jene, die sich gegen die Senkung des Umwandlungssatzes und die damit verbundenen Einschnitte im Rentensystem gewehrt haben. Verlierer:innen sind die Befürworter, darunter vor allem Frauen und Teilzeitbeschäftigte, die von den geplanten Verbesserungen bei der Vorsorge profitieren sollten. Die Ablehnung der Reform führt dazu, dass der Reformdruck im Bereich der beruflichen Vorsorge unter anderem hinsichtlich der Gleichstellung und Absicherung von Frauen und Teilzeitarbeitenden bestehen bleibt und neue Lösungsansätze für die 2. Säule erforderlich macht.

Unabhängig vom Abstimmungsergebnis können wir unsere Versicherten zuversichtlich stimmen, da wir bereits eine umfassende Leistungsstrategie erarbeitet haben, die auf eine stabile und nachhaltige Rentenabsicherung ausgerichtet ist. Die Asga bietet bereits seit vielen Jahren individuell anpassbare Vorsorgelösungen für Unternehmen und ihre Versicherten an. Diese Flexibilität ermöglicht es den Unternehmen, die Vorsorge optimal auf ihre Bedürfnisse und die ihrer Mitarbeitenden abzustimmen.

Mit dem Ziel, die Renten aus der beruflichen Vorsorge für ihre Versicherten in Zukunft zu sichern, hat die Asga Pensionskasse schon vor über 5 Jahren eine neue Leistungsstrategie beschlossen. Die technischen Parameter wurden unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorschriften so definiert, dass weitgehend eine Entkopplung von politischen Entwicklungen (z.B. BVG-Reform) und den damit verbundenen gesetzlichen Mindestleistungen ermöglicht wurde. Die Asga hat in den letzten 6 Jahren die notwendigen Massnahmen konsequent umgesetzt und kann heute von sich behaupten, dass die Ziele der Leistungsstrategie erreicht sind. Dadurch ist die Asga unabhängig vom Abstimmungsresultat bereits heute bestens für die Zukunft aufgestellt.

Die Asga bedauert zwar die Ablehnung der BVG-Revision durch das Volk und das Ständemehr, jedoch sind aufgrund des Abstimmungsresultats weder Auswirkungen auf das Geschäft der Asga noch auf die angeschlossenen Firmen und ihre Versicherten zu erwarten.

Was bedeutet das NEIN zur BVG-Revision für Unternehmen und Versicherte, die gerne ein JA gehabt hätten

Tatsächlich wenig. Viele der Leistungsvorgaben aus der Revisionsvorlage können von der Asga im Rahmen der individuellen Vorsorgelösungen bereits seit Jahren flexibel gestaltet werden.

Erfüllung der BVG-Mindestrente – Höhe Umwandlungssatz

Per 1. Januar 2019 wurde bei der Asga das bisherige Splittingmodell – das zwei Umwandlungssätze kannte – durch das sogenannte «umhüllende Modell» ersetzt, welches nur noch einen Umwandlungssatz beinhaltet. Gleichzeitig kündigte die Asga damals an, den Umwandlungssatz von 6.4 % auf 5.2 % bis ins Jahr 2025 zu senken. Die BVG-Mindestrente, die einen Umwandlungssatz von 6,8 % auf dem BVG-obligatorischen Altersguthaben vorsieht, bleibt auch mit dem Modell, das die Asga anwendet, garantiert.

Attraktive Beteiligung der Versicherten am Genossenschaftserfolg

Bereits vor über 7 Jahren legte die Asga mit ihrer Gleichgewichtsstrategie die technischen Grundlagen für eine transparente Verzinsung der Sparguthaben. Neben einer verbindlichen Verzinsung, die sich am Deckungsgrad orientiert, wurde auch die 13. Altersrente für die Pensionierten festgelegt, wobei die Höhe der Verzinsung der aktiven Versicherten als Basis dient.

Senkung der Eintrittsschwelle

Die Eintrittsschwelle basiert auf dem gesetzlichen Jahres-Mindestlohn und bestimmt, wer obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert sein muss. Firmen haben im Rahmen der Vorsorgelösung bei der Asga die Möglichkeit, diese Schwelle an ihre Bedürfnisse anzupassen und so mehr Mitarbeitenden den Zugang zur obligatorischen Vorsorge zu ermöglichen.

Lohndefinition und Koordinationsabzug

Ein zentrales Ziel der BVG-Revision war es, Teilzeitbeschäftigten mit tiefen Arbeitspensen und Einkommen eine BVG-Rente zu ermöglichen. Für Firmen, die der Asga angeschlossen sind, besteht schon immer die Möglichkeit, den Koordinationsabzug bei der individuellen Gestaltung ihrer Vorsorgelösung anzupassen:

  • Entweder wird der Koordinationsabzug ganz weggelassen, sodass der volle AHV-Lohn versichert ist, oder
  • der Koordinationsabzug kann dem Beschäftigungsgrad entsprechend angepasst werden.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, den gemäss BVG-Revision vorgeschlagenen Koordinationsabzug von 20 % des AHV-Lohnes zu wählen.

Damit kann die Asga Unternehmen, die ihren Teilzeitmitarbeitenden eine bessere Vorsorgelösung bieten möchten, schon heute problemlos ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

Flachere Staffelung der Altersgutschriften

Die BVG-Reform sah eine Vereinfachung und eine flachere Staffelung der Altersgutschriften vor. Arbeitgeber und Mitarbeitende haben bei der Asga aber auch in diesem Bereich – bei Einhaltung der gesetzlichen Mindestbeiträge – diverse Gestaltungsmöglichkeiten. Dies wird jedoch voraussichtlich mit höheren Aufwendungen verbunden sein.

Zusammengefasst hat sich die Asga Pensionskasse bereits seit über 7 Jahren intensiv mit der Sicherung ihrer Verpflichtungen beschäftigt. Sie hat Massnahmen definiert und umgesetzt, ihre technischen Parameter kontinuierlich den aktuellen Realitäten angepasst und wird auch zukünftig vorausschauend die notwendigen Entscheidungen treffen. Dank dieser sorgfältigen Vorgehensweise können sich die Versicherten der Asga mit gutem Gewissen auf eine solide und sichere Zukunft verlassen.