Home Arbeitgebende
Downloads
Die Dokumente können Sie bequem am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Bei Fragen erreichen Sie uns unter +41 71 228 52 52.
- Anmeldung AsgaOnline
- AsgaOnline Zugrffsvollmacht
- Arztbericht
- Austrittsmeldung
- Besonderheiten bei teilinvaliden Personen
- Kassenreglement gültig ab 01.01.2024
- Kostenreglement
- Lohnmeldung bei stark schwankenden Löhnen
- Meldung Arbeitsunfähigkeit
- Meldung Todesfall
- Meldung unbezahlter Urlaub
- Merkblatt Personalvorsorgekommission
- Merkblatt Wahlmöglichkeiten zwischen Vorsorgeplänen (Wahlplan)
- Massgebender Jahreslohn
- Mutationsmeldung
- Mutationsmeldung Teilpensionierung
- Renten und Grenzbeträge per 1. Januar 2024
- Renten und Grenzbeträge per 1. Januar 2025
- Saisonal angestellte Personen
- Sammelaustrittsmeldung
- Sammelmutationsmeldung
- Merkblatt unbezahlter Urlaub (gültig ab 1.1.2025)
- Umwandlungssätze 2024
- Umwandlungssätze 2025
- Vollmacht
- Vertragsinformationen der aktuellen Vorsorgeeinrichtung
- Wahlprotokoll Personalvorsorgekommission (PVK)
- Zinssätze der Asga Pensionskasse
- Teilpensionierung
Eintritt & Mutation
Was müssen Sie unternehmen, wenn neue Mitarbeitende eintreten, der Lohn-, Personenkreis- oder Zivilstand sich ändert?
Wichtiges
Melden Sie uns den Neueintritt innerhalb von 30 Tagen.
Wer ist BVG-pflichtig?
- Mitarbeitende nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zum regulären Pensionsalter.
- Der jährliche, AHV-pflichtige Lohn ist höher als CHF 22’050.00.
- Das Arbeitsverhältnis ist auf mehr als drei Monate begrenzt oder unbefristet.
- Mitarbeitende, welche nicht bereits eine berufliche Vorsorge aus einer anderen (Haupt-)Erwerbstätigkeit haben.
Vorgehen
- Melden Sie uns die zu versichernde Person mit dem Formular Mutationsmeldung oder über unser Online-Portal AsgaOnline.
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis, den Vorsorgeausweis und den personalisierten Einzahlungsschein für die Überweisung der Sparguthaben erhalten neue Mitarbeitende direkt zugestellt.
Wichtiges
Melden Sie uns Mutationen innerhalb von 30 Tagen.
Wer ist BVG-pflichtig?
- Mitarbeitende nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zum regulären Pensionsalter.
- Der jährliche, AHV-pflichtige Lohn ist höher als CHF 22’050.00.
- Das Arbeitsverhältnis ist auf mehr als drei Monate begrenzt oder unbefristet.
- Mitarbeitende, welche nicht bereits eine berufliche Vorsorge aus einer anderen (Haupt-)Erwerbstätigkeit haben.
Vorgehen
- Senden Sie uns das Formular Mutationsmeldung oder melden Sie uns Änderungen über unser Online-Portal AsgaOnline.
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis, den Vorsorgeausweis erhalten neue Mitarbeitende direkt zugestellt.
Bei Fragen zum Thema Eintritt & Mutation:
Austritt
Was Sie unternehmen müssen, wenn Mitarbeitende aus Ihrem Betrieb austreten oder die BVG-Eintrittsschwelle nicht mehr erreichen.
Wichtiges
Melden Sie uns Austritte innerhalb von 30 Tagen.
Die Austrittsleistung besteht aus den geleisteten Sparbeiträgen und allfälligen Einlagen inkl. Zinsen.
Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden, dass sie selbst für den Übertrag einer Austrittsleistung an eine neue Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitssperrkonto verantwortlich sind.
Vorgehen
- Sie senden uns die Austrittsmeldung für den betreffenden Mitarbeiter oder melden den Austritt über das Online-Portal AsgaOnline.
- Die Austrittsabrechnung und das Formular Erklärung über die Verwendung der Austrittsleistung werden direkt an den ausgetretenen Mitarbeiter verschickt.
Bei Fragen zum Thema Austritt:
Lohnmeldung
Bitte melden Sie jeweils Anfang des Jahres die voraussichtlichen AHV-pflichtigen Jahreslöhne Ihrer Mitarbeitenden. Auf dieser Basis stellen wir Ihnen quartalsweise nachschüssig Rechnungen.
Wichtiges
Gehen Sie bei Mitarbeitenden mit einem unregelmässigen Einkommen von einer Annahme aus, Lohnänderungen können Sie auch unterjährig jederzeit melden.
Reichen Sie uns die Lohnliste auch dann fristgerecht ein, wenn die neuen Löhne erst später festgelegt werden oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um die Frist zu verlängern.
Vorgehen
- Die Lohnliste erhalten Sie entweder Mitte Dezember per Post oder sie ist unter AsgaOnline verfügbar.
- Sie melden uns die voraussichtlichen Löhne für alle Ihre Mitarbeiter für das kommende Jahr.
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis für das neue Jahr. Die neuen Vorsorgeausweise erhalten Ihre Mitarbeitenden direkt zugestellt.
Bei Fragen zur Lohnmeldung:
Pensionierung
Die ordentliche Pensionierung erfolgt beim Erreichen des Referenzalters. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab Vollendung des 58. Altersjahres möglich, wobei auch die Möglichkeit einer Teilpensionierung besteht. Die Altersvorsorge kann freiwillig bis maximal zur Vollendung des 70. Altersjahres weitergeführt werden.
Die ordentliche Pensionierung erfolgt beim Erreichen des Referenzalters.
Wichtiges
Bei uns besteht keine Meldefrist bei Kapitalbezug.
Freiwillige Einkäufe aus den letzten drei Jahren vor Pensionierung können nicht in Kapitalform bezogen werden. Die zuständige Steuerbehörde entscheidet, ob ein teilweiser Kapitalbezug möglich ist.
Vorgehen
- Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter erhält automatisch zwei bis drei Monate vor der ordentlichen Pensionierung ein Antwortformular, um uns die gewünschte Bezugsart mittzuteilen.
Die Pensionierung erfolgt vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters.
Wichtiges
Bei der Asga Pensionskasse besteht keine Meldefrist bei Kapitalbezug. Ein vorzeitiger Rentenbezug hat eine Kürzung des Umwandlungssatzes zur Folge.
Vorgehen
- Sie reichen uns zwei bis drei Monate vor dem Rücktrittsdatum eine Austrittsmeldung ein oder melden den Austritt über unser Online-Portal jeweils mit dem Vermerk „vorzeitige Pensionierung“.
- Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter erhält ein Antwortformular, um uns die gewünschte Bezugsart mittzuteilen.
Ab Vollendung des 58. Altersjahres ist mit Zustimmung des Arbeitgebenden eine Teilpensionierung von mindestens 10 % möglich.
Wichtiges
Eine spätere Erhöhung des Beschäftigungsgrades ist ausgeschlossen.
Pro Jahr sind drei Teilpensionierungsschritte möglich. Maximal können fünf Teilpensionierungsschritte durchgeführt werden, wobei der Bezug der Altersleistung in Kapitalform in höchstens drei Schritten zulässig ist. Bei mehr Teilpensionierungsschritten ist nur noch ein Rentenbezug möglich.
Der Beschäftigungsgrad und Lohn muss sich analog dem Teilpensionierungsgrad reduzieren.
Vorgehen
- Sie reichen uns das Formular Mutationsmeldung für Teilpensionierung
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis mit dem neu versicherten Lohn. Den aktualisierten Vorsorgeausweis erhalten betroffene Mitarbeitende direkt.
- Die Auszahlung in der gewünschten Bezugsform erfolgt an Ihre Mitarbeitenden nach Vorliegen aller notwendigen Angaben.
Die Erwerbstätigkeit wird über das ordentliche Pensionierungsalter fortgesetzt und die Altersvorsorge wird freiwillig weitergeführt. Es besteht auch die Möglichkeit zur beitragsfreien Weiterführung, wobei das angesparte Kapital verzinst wird.
Wichtiges
Der bisherige Risikobeitrag fällt komplett weg.
Die Altersleistungen und der Umwandlungssatz erhöhen sich. Bei der beitragsfreien Weiterführung erhöhen sich die Altersleistungen nur noch durch die laufende Verzinsung.
Ein definitiver Rücktritt ist jederzeit möglich.
Vorgehen
- Sie reichen uns eine schriftliche Bestätigung ein, unterzeichnet von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, dass das Arbeitsverhältnis über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus weiter besteht und die Sparbeiträge freiwillig weitergeführt werden möchten. Ihre Mitarbeiterin bzw. Ihr Mitarbeiter entscheidet sich, ob die Weiterführung mit oder ohne Sparbeiträge erfolgen soll. Die Beiträge werden wie bisher aufgeteilt, Verwaltungskosten werden in jedem Fall weiterhin erhoben.
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis mit den neu versicherten Leistungen. Den aktualisierten Vorsorgeausweis erhalten betroffene Mitarbeitende direkt.
Bei Fragen zur Pensionierung:
Arbeitsunfähigkeit
Wenn Mitarbeitende von Ihnen seit über 90 Tagen infolge Unfall oder Krankheit arbeitsunfähig sind, bitten wir Sie, uns den Fall zu melden, da die Versicherung weiterläuft.
Wichtiges
Mehrere Perioden von Arbeitsunfähigkeiten innerhalb eines Jahres aus gleicher Ursache werden zusammen gezählt.
Bis zur Feststellung einer allfälligen Invalidität erfolgt die Beitragsgutschrift lediglich provisorisch aufgrund von Taggeldabrechnungen und ärztlichen Zeugnissen.
Vorgehen
- Sie melden uns eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 90 Tagen mit dem entsprechenden Formular und reichen uns zudem sämtliche dazugehörende Taggeldabrechnungen und Arztzeugnisse ein.
- Sind die Voraussetzungen erfüllt und liegen uns alle erforderlichen Unterlagen vor, erfolgt die Beitragsgutschrift zusammen mit der Quartalsrechnung.
Bei Fragen zur Arbeitsunfähigkeit:
Todesfall
Sie haben eine/n Mitarbeiter/in oder ein Familienmitglied verloren – dazu möchten wir Ihnen unser herzliches Beileid ausdrücken. Damit wir die nötigen Anpassungen durchführen können, bitten wir Sie, uns den Todesfall zu melden.
Wichtiges
Der Austritt der verstorbenen Person erfolgt nach Meldung des Todesfalls per Todestag. Beiträge sind bis und mit Todestag fällig.
Vorgehen
- Bitte melden Sie uns den Todesfall mit dem entsprechenden Formular.
- Zur Prüfung der Anforderungen an die Hinterlassenenleistungen sind wir Ihnen dankbar für die Angabe einer Kontaktperson aus dem familiären Umfeld der verstorbenen Person, falls diese bekannt ist.
- Sollte keine Kontaktperson angegeben sein, werden wir die Unterlagen über die Arbeitgeber einfordern.
Bei Fragen zum Thema Todesfall:
Unbezahlter Urlaub
Während eines unbezahlten Urlaubs wird der Versicherungsschutz durch die Pensionskasse nicht automatisch weitergeführt.
Der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang bestehen wie bisher. Sowohl die Spar- als auch die Risikobeiträge werden unverändert weitergeführt.
Wichtiges
Die Dauer des unbezahlten Urlaubs ist uns vor Beginn zu melden (mindestens 1 Monat, maximal 24 Monate).
Die Beiträge werden vollständig Ihrem Beitragskonto belastet und Sie regeln die Aufteilung selbst mit betroffenen Mitarbeitenden.
Werden die Beiträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Versicherungsschutz nicht weiter gewährt werden.
Vorgehen
- Sie melden uns schriftlich die Dauer des unbezahlten Urlaubs Ihrer Mitarbeitenden.
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis. Den aktualisierten Vorsorgeausweis erhalten betroffene Mitarbeitende direkt.
Die Sparbeiträge werden während der Dauer des unbezahlten Urlaubs ausgesetzt und nur die Risikoversicherung wird im bisherigen Umfang weitergeführt.
Wichtiges
Die Dauer des unbezahlten Urlaubs ist uns vor Beginn zu melden (mindestens 1 Monat, maximal 24 Monate).
Die Beiträge (Risikobeitrag und Verwaltungskosten) werden vollständig Ihrem Beitragskonto belastet und Sie regeln die Aufteilung selbst mit betroffenen Mitarbeitenden.
Werden die Beiträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, kann der Versicherungsschutz nicht weiter gewährt werden.
Vorgehen
- Sie melden uns schriftlich die Dauer des unbezahlten Urlaubs Ihrer Mitarbeitenden.
- Wir senden Ihnen ein Leistungs-/Beitragsverzeichnis. Den aktualisierten Vorsorgeausweis erhalten betroffene Mitarbeitende direkt.
Wenn die versicherte Person bis zum Beginn des Urlaubs keine Variante zur Weiterführung gewählt hat, wird die Versicherung ab dem Beginn des Urlaubs bis zu dessen Ende ausgesetzt.
Wir empfehlen den Abschluss einer UVG-Abredeversicherung für die Dauer des unbezahlten Urlaubs.
Vorgehen
Der Arbeitgeber meldet den Austritt vor dem unbezahlten Urlaub.
- Der Arbeitgeber meldet den Wiedereintritt nach dem Ende des unbezahlten Urlaub.
Bei Fragen zum unbezahlten Urlaub:
Für Sie da. hc.agsa@redeilgtim
Bei Fragen zum Thema Vorsorgeplan Ihrer Firma, Adressänderungen oder Mutationen: