Neuerungen beim unbezahlten Urlaub

Ab dem 1. Januar 2025 treten bei der Regelung für unbezahlten Urlaub folgende Änderungen in Kraft:

  • Mindest- und Höchstdauer: Der unbezahlte Urlaub kann neu eine Mindestdauer von 1 Monat und eine maximale Dauer von 24 Monaten
  • Risikoversicherung: Die Weiterführung der Risikoversicherung gilt ab dem ersten Tag des unbezahlten Urlaubs.

Weitere Details finden Sie in unserem neuen Merkblatt.