Hilfreiche Erklärung zum Vorsorgeausweis
Was ist eigentlich der «versicherte Lohn», und woraus genau besteht das «voraussichtliche Alterskapital»? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Klicken Sie einfach mit der Maus auf den Muster-Vorsorgeausweis.
Vertraulich/Persönlich Mustermann,Peter AHV-Nummer: 756.xxxx.xxxx.xx Mitglied-Nummer: 452XX Demo GmbH
Mustermann, Peter | ||
Geburtsdatum / Geschlecht | 01.07.1983 / M | |
AHV-Nummer | 756.xxxx.xxxx.xx | |
Beitritt zur Asga | 01.01.2023 | |
Pensionierung am | 31.07.2048 | |
Der vom Arbeitgeber zu meldende Jahreslohn entspricht dem AHV-pflichtigen Bruttolohn. | Gemeldeter Jahreslohn | 90'000 |
Von diesem Lohn berechnen sich Ihre Beiträge und Leistungen. Die Definition des versicherten Lohnes ist vertraglich mit Ihrem Arbeitgeber geregelt, wobei das gesetzlich vorgeschriebene BVG-Minimum nicht unterschritten werden darf. | Versicherter Lohn | 62'475 |
Mitglied-Nummer | 4xxxx |
Per Stichtag 1.1. jeden Jahres sowie bei jeder unterjährigen Lohn- oder Personenkreisänderung, bei Einlagen, Scheidungsbezug oder Vorbezug/Verpfändung im Rahmen der Wohneigentumsförderung erhalten Sie einen neuen Vorsorgeausweis. | Leistungen gültig ab 01.01.2023(in Franken) | BVG-Anteil | Total | |
Aus dem voraussichtlichen Alterskapital lässt sich mit dem per Rücktrittsalter gültigen Umwandlungssatz Ihre voraussichtliche jährliche Altersrente berechnen. | Voraussichtliche Altersrente | bei Rücktritt im Alter 65 oder | 22'068.00 | 22'068.00 |
Das voraussichtliche Alterskapital ergibt sich aus Ihrem vorhandenen Altersguthaben sowie den projizierten künftigen Sparbeiträgen inkl. 2 % Projektionszins. | Voraussichtliches Alterskapital | bei Rücktritt im Alter 65 | 324'531.00 | 372'277.00 |
Als Bezüger einer Altersrente haben Sie für jedes Kind, das im Fall Ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Alterskinderrente. Die Alterskinderrente wird vom gleichen Zeitpunkt an ausgerichtet wie die Altersrente. | Voraussichtliche Alterskinderrente pro Kind | 4'414.00 | 4'414.00 | |
Voraussichtliche Altersrente | bei Rücktritt im Alter 64 oder | 20'627.00 | 20'627.00 | |
Voraussichtliches Alterskapital | bei Rücktritt im Alter 64 | 310'184.00 | 353'953.00 | |
Voraussichtliche Altersrente | bei Rücktritt im Alter 63 oder | 19'239.00 | 19'239.00 | |
Voraussichtliches Alterskapital | bei Rücktritt im Alter 63 | 295'979.00 | 335'988.00 | |
Voraussichtliche Altersrente | bei Rücktritt im Alter 62 oder | 17'902.00 | 17'902.00 | |
Voraussichtliches Alterskapital | bei Rücktritt im Alter 62 | 281'914.00 | 318'375.00 | |
Voraussichtliche Altersrente | bei Rücktritt im Alter 61 oder | 16'615.00 | 16'615.00 | |
Voraussichtliches Alterskapital | bei Rücktritt im Alter 61 | 267'989.00 | 301'108.00 | |
Beim Tod einer versicherten Person haben verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen Anspruch auf eine Partnerrente. Ein Anspruch besteht ebenfalls bei einem Konkubinatsverhältnis, sofern beide Konkubinatspartner unmittelbar vor dem Tod während mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen amtlich bestätigten gemeinsamen Haushalt an demselben Wohnsitz geführt haben. Ein Anspruch besteht ebenfalls, wenn der überlebende Konkubinatspartner für eines oder mehrere gemeinsame Kinder aufkommen muss, auch wenn die Dauer des gemeinsamen Haushalts weniger als 5 Jahre betragen hat. Vorausgesetzt ist in beiden Fällen, dass beide Partner unverheiratet waren und zwischen ihnen keine nahe Verwandtschaft bestand und dass die versicherte Person der Asga den Partner schriftlich gemeldet hat. Begünstigte sind der Asga zu Lebzeiten der versicherten Person zu melden. Anstelle der Partnerrente kann eine einmalige Kapitalabfindung in der Höhe des vorhandenen Altersguthabens, mindestens aber eine Abfindung von 3 Jahres-Partnerrenten, bezogen werden. Meldung Partnerschaft/Begünstigungserklärung | Partnerrente | 11'585.00 | 11'585.00 | |
Im Todesfall wird für jedes leibliche Kind oder für solche, für deren Unterhalt Sie aufzukommen hatten, eine Waisenrente ausbezahlt. Der Anspruch erlischt spätestens nach Vollendung des 25. Altersjahres des Kindes. | Waisenrente pro Kind | 3'862.00 | 3'862.00 | |
Die Todesfallsumme ist eine versicherte Leistung, welche zusätzlich zur Partnerrente einmalig zur Auszahlung kommt. | Todesfallsumme | 90'000.00 | ||
Das zusätzliche Todesfallkapital entspricht den freiwilligen Einkäufen und wird im Todesfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt. | Zusätzliches Todesfallkapital | 10'000.00 | ||
Der Anspruch auf eine Invalidenrente beginnt bei einer Erwerbsunfähigkeit von 25%, nach der vertraglich festgelegten Wartefrist. | Invalidenrente, Wartefrist 24 Monate | 19'309.00 | 19'309.00 | |
Als Bezüger einer Invalidenrente haben Sie für jedes Kind, das im Fall Ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen könnte, Anspruch auf eine Invalidenkinderrente. Die Invalidenkinderrente wird vom gleichen Zeitpunkt an ausgerichtet wie die Invalidenrente. | Invalidenkinderrente, Wartefrist 24 Monate, pro Kind | 3'862.00 | 3'862.00 | |
Beitragsbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit, Wartefrist 3 Monate Bei den aufgeführten Renten handelt es sich um Jahresbeträge | ||||
Der Pensionskassenbeitrag setzt sich zusammen aus dem Sparbeitrag (Altersgutschrift), der Risikoprämie (Versicherung für Tod/Invalidität), den Abgaben für den Sicherheitsfonds sowie den Verwaltungskosten. Der Arbeitgeber hat mindestens den gleichen Betrag wie der Arbeitnehmer in die Pensionskasse einzuzahlen. | Beitragsaufteilung(in Franken) | |||
Sparbeitrag | 6'247.20 | |||
Risikobeitrag | 658.80 | |||
Der gesetzlich festgelegte Beitrag für den Sicherheitsfonds beträgt ab 01.01.2017 0,12 % des koordinierten BVG-Lohnes ab Alter 25. | Beitrag Sicherheitsfonds | 74.40 | ||
Für die Durchführung der beruflichen Vorsorge stellt die Asga Pensionskasse Verwaltungskosten in Rechnung. Diese betragen jährlich CHF 180.00 pro versicherte Person | Verwaltungskosten | 180.00 | ||
Total Jahresbeitrag | 7'160.40 | |||
Ihr persönlicher Beitrag pro Jahr | 3'580.20 | |||
Ihr persönlicher Beitrag pro Monat | 298.35 | |||
Weitere Informationen | ||||
Das Altersguthaben setzt sich aus den geleisteten Sparbeiträgen, eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, Zinsen und Einlagen wie freiwillige Einkäufe der versicherten Person selbst oder ihres Arbeitgebers oder Einlagen aus Scheidung zusammen. | Altersguthaben / Austrittsleistung am 31.12.2023 | 84'011.00 | 84'011.00 | |
Die Freizügigkeitsleistung entspricht dem Altersguthaben, das der Asga von Ihrer früheren Vorsorgeeinrichtung oder Freizügigkeitsstiftung überwiesen wurde. Dieser Betrag wird nur im aktuellen Jahr ausgewiesen und ist in den folgenden Jahren im Altersguthaben miteingerechnet. | Eingebrachte Freizügigkeitsleistungen / Einlagen und Bezüge laufendes Jahr | 0.00 | 0.00 | |
Diesen Betrag haben Sie bereits im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorbezogen. Ein WEF-Vorbezug kann alle fünf Jahre bis spätestens drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung geltend gemacht werden. Der Mindestbetrag für einen Vorbezug beträgt CHF 20'000.00. Für weitere Details beachten Sie unser WEF-Reglement. | Vorbezug für Wohneigentum (WEF) | 0.00 | 0.00 | |
Anstelle eines Vorbezugs können Sie Ihren Anspruch auf Vorsorgeleistungen oder einen Betrag bis zur Höhe Ihres aktuell vorhandenen Altersguthabens im Rahmen der Wohneigentumsförderung verpfänden. Der Vorsorgeschutz wird durch die Verpfändung nicht geschmälert. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur Wohneigentumsförderung. | Verpfändung für Wohneigentum (WEF) | nein | ||
Dieser Wert ist massgebend, falls Sie einen Vorbezug für Wohneigentum planen. Ab Alter 50 gibt es für den Vorbezug von Sparguthaben im Rahmen der Wohneigentumsförderung Einschränkungen. Der maximal mögliche Vorbezug entspricht dem Total-Guthaben per Alter 50 oder der Hälfte des aktuellen Altersguthabens per Stichtag des Vorbezugs. Es gilt der höhere der beiden Beträge. Ein Vorbezug kann bis spätestens drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen geltend gemacht werden. | Freizügigkeitsleistung im Alter 50 | 0.00 | 0.00 | |
Sollte es im Rahmen einer Scheidung zu einer Teilung Ihres Vorsorgeguthabens gekommen sein, ist hier der ausbezahlte Betrag ersichtlich. Eine Rückzahlung ist grundsätzlich möglich. | Auszahlung infolge Scheidung | 0.00 | 0.00 | |
Mit einem freiwilligen Einkauf können Sie allfällig vorhandene fehlende Beitragsjahre oder durch Lohnerhöhungen entstandene Vorsorgelücken ausgleichen. Sie profitieren dabei von einer langfristig guten Verzinsung, höheren Altersleistungen (Alterskapital) bei der Pensionierung sowie steuerlichen Einsparungen. Für eine definitive Berechnung Ihres Einkaufspotenzials reichen Sie uns bitte den dafür vorgesehenen Fragebogen ein. | Maximal möglicher Einkauf (provisorische Berechnung) | 4'692.00 |
Weshalb sich Beiträge und Leistungen verändern können:
- Anpassung des versicherten Lohnes oder Änderung des Beschäftigungsgrades
- Übertritt in die nächst höhere Sparprozentstufe für die Altersgutschriften (Sparbeiträge)
- Anpassung der Risikobeiträge infolge des zunehmenden Alters
- Anpassung des Vorsorgeplans mit veränderten Vorsorgeleistungen