BVG-Reform abgelehnt: Rückblick und Ausblick
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Nach der AHV ist vor dem BVG: Im Verlauf des Jahres kommt bereits die nächste grosse Abstimmung zur Altersvorsorge. Wie weiter also mit der beruflichen Vorsorge – ein Gespräch mit unserem Geschäftsführer Sergio Bortolin.
Das Schweizer Vorsorgesystem gehört zu den besten weltweit. Wieso brauchen wir eine Reform der beruflichen Vorsorge?
Eine grosse Frage, leider ohne einfache Antwort. Ein Versuch, ohne auszuschweifen: Wir leben länger. Das bedeutet, dass das Sparkapital, das wir in unserer beruflichen Karriere für die Altersrente ansparen, immer länger reichen muss. Die Rente ist lebenslang garantiert und übersteigt im Normalfall das angesparte Kapital – das System kommt so immer mehr in eine Schieflage, denn die Differenz bezahlen die aktiven Versicherten durch tiefere Verzinsung ihrer Sparguthaben.
Eine Reform ist also unumgänglich?
Ja, eine Reform muss kommen – und je länger wir damit warten, desto teurer und schmerzhafter wird sie sein. Denn die Babyboomer gehen jetzt und in den kommenden Jahren in grosser Anzahl in die Pension. Aber nicht nur finanziell drängt die Zeit. Wir laufen Gefahr, das Vertrauen der Bevölkerung in die berufliche Vorsorge zu verlieren.
Wieso das?
Heute müssen aktive Berufstätige die laufenden Renten mitfinanzieren, weil im Normalfall eben das angesparte Kapital nicht für eine lebenslange Rente reicht – Stichwort Umverteilung. Das ist schon ein solidarischer Akt in sich. Dazu mischen sich noch Bedenken, ob es denn in Zukunft für die eigene Rente reichen wird. Das ist keine gute Mischung. Sehr wichtig ist jedoch ein weiterer Aspekt: Die heutige berufliche Vorsorge deckt gesellschaftliche Realitäten wie zum Beispiel Teilzeitarbeit oder berufliche Auszeiten nur schlecht ab. Wir brauchen eine moderne zweite Säule, die den heutigen Versicherten einen Mehrwert bietet.
Die angedachte Reform würde diesen Mehrwert liefern?
Ja, absolut. Die Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes von 6,8 % auf 6 % bedeutet für Personen mit lediglich einer gesetzlichen BVG-Mindestrente zunächst einmal eine tiefere Altersrente. Zwei Ausgleichsmass-nahmen wirken hier allerdings positiv entgegen. Erstens soll die drohende Rentenlücke über einen Rentenzuschlag von maximal CHF 200 monatlich ausgeglichen werden, der für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen vorgesehen ist. Zweitens wird der versicherte Lohn in der obligatorischen Vorsorge durch den neuen Koordinationsabzug von 20 % des Einkommens (anstelle des bisherigen fixen Abzugs von CHF 25’725) erhöht. Dies führt durch höhere Spargutschriften zu einem höheren Alterskapital und somit zu einer höheren Altersrente.
Mit der tieferen Eintrittsschwelle und der neuen Form des Koordinationsabzugs werden gerade Personen mit tieferen Einkommen, Teilzeitpensen oder mehreren Arbeitgebern schneller und umfassender durch die berufliche Vorsorge abgedeckt. Es werden folglich grössere Lohnanteile versichert. Das bedeutet wiederum, dass am Ende der Karriere eine höhere und auch verlässlichere Rente bereitsteht. Und nicht nur das: Mit der Glättung bei den Beitragssätzen kosten Arbeitnehmende gegen Ende ihrer Karriere die Arbeitgeber weniger – das fördert die Berufschancen und sollte auch beim Fachkräftemangel Abhilfe schaffen.
Einbussen sind schlecht für den Wahlkampf. Wieso sollte sich die Stimmbevölkerung zur Reform durchringen?
Mit der Reform können wir die wichtigsten Ziele der Altersvorsorge im Auge behalten und neuen Realitäten Rechnung tragen. Wir können die Finanzierung und die Renten langfristig sichern. Und wir können den Personen eine Perspektive bieten, die bis heute zu wenig von der zweiten Säule profitiert haben. Und so wieder das gute Gefühl vermitteln, richtig vorzusorgen.
Und was bedeutet es, gut vorzusorgen?
Gut vorzusorgen, heisst, sich auf eine Partnerin verlassen zu können. Das fängt bei der umfassenden Beratung an, die auf alle Fragen eine Antwort bietet und bis ins Detail geht: Anlagestrategie, Verzinsung, Deckungsgrad usw. Zentral dabei ist – und das sagen doch über 80 % unserer Mitglieder – die Sicherheit. Das Alterskapital für den Lebensabend gehört ja nicht ins Casino, sondern wird über Jahre gehegt und gepflegt. Und gemeinsam mit unseren Mitgliedern sorgen wir dafür, dass am Schluss so viel wir nur irgendwie möglich unseren Versicherten zur Verfügung steht.
Der Umwandlungssatz sinkt von 6,8 % auf 6 %
Der Umwandlungssatz legt fest, wie hoch die Rente bei der Pensionierung ausfällt. Ein Beispiel: Bei einem Alterskapital von CHF 100’000 gibt es neu CHF 6’000 anstatt CHF 6’800 jährlich. Der gesetzliche Umwandlungssatz ist aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und der noch immer anspruchsvollen Zinssituation zu hoch: Im Durchschnitt beziehen Rentenbezüger:innen also mehr Alterskapital bzw. die Pensionskassen müssen mehr Alterskapital für die Rentenleistungen bereitstellen, als Sie bis zur Pensionierung angespart haben – und das führt zu einer Umverteilung von berufstätigen Versicherten zu den Rentner:innen.
Da der gesetzliche Umwandlungssatz nur für das Obligatorium gilt, haben die meisten Pensionskassen die Umwandlungssätze für das Überobligatorium längst gesenkt. So auch die Asga: Der umhüllende Umwandlungssatz ab 2025 beträgt im Referenzalter 5,2 %. Der grösste Teil der Versicherten ist folglich von dieser Anpassung auf einen realistischeren Wert denn auch gar nicht betroffen.
Kein fixer Koordinationsabzug mehr
Neu beträgt der Koordinationsabzug 20 % des Lohns, was bedeutet, dass ein grösserer Lohnbestandteil im BVG versichert wird und Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber mehr Sparbeiträge leisten. Das ist vor allem für tiefere und Teilzeitlöhne sehr relevant.
Abgeflachte Beitragssätze
Neu gibt es einheitlichere Beitragssätze: Personen im Alter zwischen 25 und 44 Jahre sparen gemeinsam mit dem Arbeitgeber 9 % und Personen im Alter zwischen 45-65 Jahren 14 % – während es früher vier Abstufungen gab (7/10/15/18). Da aber auch ein grösserer Teil des Lohnes BVG-versichert ist, betreffen diese Änderungen nicht alle Altersstufen gleichermassen. Vielleicht hat ihr Arbeitgeber so oder so eine abweichende Sparskala gewählt, aber wenn wir die im BVG gesetzlich festgelegten Werte heranziehen, lässt sich im Grundsatz sagen:
Eintrittsschwelle
Auch die tiefere Eintrittsschwelle von neu CHF 19’845 sorgt dafür, dass mehr Angestellte die Möglichkeit haben, in der 2. Säulen versichert zu werden und so im Alter finanziell mehr Sicherheit erhalten.
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