ein Rentnerpaar sitzt am Strand auf einer Mauer und geniesse das wunderschöne Wetter

Pensionierung: Die Planung macht’s.

Wenn es um den Zeitpunkt Ihrer Pensionierung geht, gibt es viele Möglichkeiten. Und mit der richtigen Planung lassen sich ungewollte Überraschungen vermeiden.

Wenn es auf die Pensionierung zugeht, nehmen Arbeitnehmende in der Schweiz immer häufiger eine Abkürzung – gut 40% aller neuen BVG-Renten werden vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters beantragt. Aber auch länger arbeiten liegt im Trend, knapp 20 % der 65–74-Jährigen gehen zum Beispiel noch einer Erwerbstätigkeit nach. Es ist also eine gute Nachricht, dass sowohl der frühere Abschied aus der Erwerbswelt als auch der verzögerte Rücktritt möglich sind. Doch bei beiden Varianten gilt: Eine genaue Planung lohnt sich.

Und tschüss!
Die Frühpensionierung

Pensionskassengelder können ab 58, die AHV maximal zwei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Die Flexibilität, den Pensionierungszeitpunkt selber bestimmen zu können bedeutet aber auch, dass die Einkommenslücke zwischen Früh- und ordentlicher Pensionierung geplant und überbrückt werden muss. Auf der einen Seite fällt das gewohnte Einkommen weg und die zukünftigen ausbezahlten Renten fallen tiefer aus. Aber wenn Sie früh genug mit Ihrer Planung beginnen, haben Sie die Möglichkeiten, die finanziellen Auswirkungen abzufedern. Zum Beispiel bieten wir unseren Versicherten an, Leistungskürzungen bei früheren Pensionierungen mit freiwilligen Einkäufen auszugleichen.

Weiter geht’s!
Die aufgeschobene Pensionierung

Der Job passt, die Herausforderung stimmt und die Arbeit im Team macht einfach Spass? Wenn es sowohl für Sie und Ihren Arbeitgeber eine Option darstellt, gibt es keinen Grund in Rente zu gehen. Ihre Pensionierung können Sie um maximal fünf Jahre aufschieben, was Ihnen eine höhere AHV-Rente beschert. Und mit mehr Beitragsjahren erhöhen Sie auch in der 2. Säule Ihr Alterskapital und können dank der höheren Umwandlungssätze bei späterer Pensionierung mit mehr Rente rechnen.

Seit 01. Januar 2024 besteht die Möglichkeit zur beitragsfreien Weiterführung. Das bedeutet, dass Sie selber entscheiden können, ob Sie bei einem Aufschub der Pensionierung weiterhin Sparbeiträge einzahlen möchten oder nicht. Bei der beitragsfreien Weiterführung wird das Alterkapital auch weiterhin verzinst. Verwaltungskosten werden in jedem Fall erhoben.

Der Kompromiss: Die Teilpensionierung

Wer sich jetzt in beiden Varianten wiedererkennen sollte, hat mit einer Teilpensionierung eine weitere attraktive Alternative zur Hand. Bei einer Teilpensionierung ziehen sich Arbeitnehmende stufenweise aus ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zurück. Mit maximal fünf Teilpensionierungsschritten vermindern sich auch die Auswirkungen der Lohn- und Rentenreduktion – und trotzdem bleibt schon im letzten Kapitel des Erwerbslebens mehr Zeit für Sie. Der Bezug der Altersleistung in Kapitalform ist in höchstens drei Schritten zulässig. Bei mehr Teilpensionierungsschritten ist nur noch ein Rentenbezug möglich.