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Asga
Gegen diese Bewilligung sind erneut Einsprachen beim Verwaltungsgericht eingegangen. Das bedeutet, dass der Quartierplan noch nicht rechtskräftig ist und sich das Verwaltungsgericht zu den Einsprachen äussern wird. Als Investorin hat die Asga Pensionskasse Genossenschaft gemeinsam mit dem Grundeigentümer dem Kanton Graubünden am 21. April 2022 ihre Vernehmlassung beim Verwaltungsgericht eingereicht. Wir erwarten nun das Urteil des Verwaltungsgerichts und werden danach über die nächsten Schritte weiter informieren.