BVG-Reform abgelehnt: Rückblick und Ausblick
Asga
2021 hat die Asga eine verpflichtende Klimapolitik für unsere Kapitalanlagen eingeführt. Ein wichtiger Schritt: Unsere Klimapolitik ermöglicht es, unsere treuhänderische Pflicht zur Berücksichtigung aller Risiken im Anlageprozess wahrzunehmen. Und so leisten wir einen aktiven Beitrag an die von der Schweiz langfristig angestrebten Klimaziele zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens – hin zu einer nachhaltigen, CO2-freien Wirtschaft.
Unsere Klimapolitik basiert auf drei Säulen:
Wieso drei Säulen? Die Aufteilung ist nicht nur aus regulatorischer Sicht wichtig, sondern lässt auch eine bewusste Auseinandersetzung mit genau umrissenen Massnahmen in den einzelnen Säulen zu. Doch der Reihe nach:
In der ersten Säule anerkennen wir die Risiken im Zusammenhang mit der Klimaveränderung als Teil unserer treuhänderischen Pflicht. Hier überwachen wir die Risiken, die sich aus dem Klimawandel ergeben und binden sie in unser allgemeines Risikomanagement mit ein. Eine weitsichtige Massnahme aus diesen Überlegungen: Wir schliessen aus Risikogründen zum Beispiel Kohleunternehmen aus. Dies aufgrund der Klimastrategien verschiedener Staaten: Diese legen Pläne offen, dass gewisse fossile Energien wie z. B. Kohle zu den sogenannten «Stranded Assets» zählen, die bereits im Jahr 2030 in vielen entwickelten Ländern vor dem Aus stehen.
In der zweiten Säule tragen wir dem Klimaübereinkommen von Paris Rechnung, welches die Schweiz im Oktober 2017 ratifiziert hat. Das Übereinkommen von Paris will nicht nur die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad halten, sondern auch die Finanzflüsse klimaverträglich ausrichten. Die Asga bekennt sich zum Pariser Klimaabkommen: Das bedeutet, dass wir uns auf einen Absenkungspfad begeben und CO2-Emissionen reduzieren.
Das aktive Aktionariat, welches die dritte Säule umschliesst, ist insbesondere wichtig, um langfristig die Unternehmen dazu zu bewegen, aus einer Klima- aber auch gesamtheitlichen ESG-Sicht nachhaltig zu wirtschaften. Unser Klimaengagement erfolgt über unsere Mitgliedschaft beim Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK). Der SVVK beteiligt sich aktiv am Dialog mit nationalen und internationalen Firmen. Zusätzlich zur aktuellen Stimmrechtspolitik üben wir die Stimmrechte auch dort aus, wo wir Klimaengagement betreiben und darüber hinaus bei allen Climate Action 100+ Unternehmen.
Mit der Klimapolitik vervollständigen wir unsere im letzten Jahr eingeführte Nachhaltigkeitspolitik und treffen verbindliche Massnahmen im Umgang mit fossilen Energien. Die Umsetzung der Klimapolitik erfolgt natürlich immer unter der Wahrung unserer Verpflichtung gegenüber unseren Versicherten. Es ist weiterhin zentral, eine marktgerechte Rendite zu angemessenen Kosten und Risiken zu erzielen, damit wir unsere Leistungsversprechungen finanzieren können.
Stranded Assets: So werden Vermögenswerte bezeichnet, die von unerwarteten Abschreibungen oder Abwertungen betroffen sind. Umso wichtiger also, dass wir in unseren Anlageüberlegungen solche Assets frühzeitig erkennen, um Risiken zu minimieren. Ein solches Risiko sehen wir aktuell in Kohle aufgrund der zunehmenden Klima-Regulierung in verschiedenen Staaten sowie dem Ersatz durch erneuerbare Energie.
Die Geschäftsmodelle der betroffenen Unternehmen können kaum angepasst werden – entsprechend sind Risiko und Renditeerwartung zu weit auseinander. Deshalb haben wir uns für einen Ausschluss der Kohleunternehmen entschlossen. Wie geht das konkret? Wir schliessen im Bereich Aktien Ausland Unternehmen aus, die mehr als 10 % ihres Umsatzes aus Kohleproduktion oder Kohleelektrizität erzielen, sowie all jene Unternehmen, welche immer noch Kohlereserven haben.
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