Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden obligatorisch gegen Unfall versichern. Das können Sie ganz bequem und ohne grossen Administrationsaufwand bei der Asga erledigen – dank der Kooperationen mit unseren Versicherungspartnern.
Die Unfallversicherung auf einen Blick
Unfälle und Berufskrankheiten können gravierende Kostenfolgen haben für Spitalbehandlung, Repatriierung, Therapie, Lohnausfall, Rentenzahlungen oder Wiedereingliederungsmassnahmen.
Die Unfallversicherung trägt die Kosten für die Heilbehandlungen und den Lohnausfall von arbeitsunfähigen Mitarbeitenden.
Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) sind jedoch begrenzt. Deshalb übernimmt die Unfallzusatzversicherung weitergehende Leistungen.
Versicherungspartner
Die Asga setzt sich seit ihrer Gründung 1962 gezielt für die berufliche Vorsorge ihrer Mitglieder ein. Dank der jahrzehntelangen Erfahrung sind wir auf die 2. Säule spezialisiert – und sind darin richtig gut. Um Ihren administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, unterstützen wir Sie jedoch auch bei der Abdeckung der Unfallversicherung und der Krankentaggeldversicherung für Ihr Unternehmen. Wir stützen uns dabei auf die Erfahrungen und Kompetenzen unserer Versicherungspartner.
Wir arbeiten mit ausgewählten Partnern zusammen, welche unsere Philosophie teilen. Auch für unsere Partner stehen Ihre Anforderungen und Bedürfnisse im Zentrum.
Für Sie da. hc.agsa@redeilgtim
Bei Fragen zum Thema Vorsorgeplan Ihrer Firma, Adressänderungen oder Mutationen: